Partner AGB
Stand: 26.04.2025
Allgemeine Geschäftsbediungen der expelino GmbH für Aktivitätesanbieter-Partner “Partner-AGB”
Präambel
expelino ist Herausgeber des expelino Clubs (im Folgenden „eC“ genannt) und betreibt eine familienorientierte Plattform (im Folgenden „Plattform“ genannt). Inhaber eines kostenpflichtigen Abonnements des eC erhalten durch das Scannen eines Rabattcodes oder durch die Eingabe eines Rabattcodes im Online-Buchungssystem des jeweiligen Leistungsträgers vergünstigten Zugang zu den Freizeitangeboten der Leistungsträger.
1. Betrieb des expelino Clubs
expelino betreibt die Plattform.
Dies umfasst
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die Akquisition von Leistungsträgern
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den Verkauf der eC-Abonnements
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den Betrieb der zentralen Clearingstelle
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die Abwicklung der mit der Plattform verbundenen Zahlungsvorgänge
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die Produktion und Verteilung von Informations- und Werbematerial und
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das gesamte Marketing und die technische und organisatorische Weiterentwicklung der Plattform.
2. Gegenstand des Vertrages
2.1 Teilnahme an der Plattform
Der Leistungsträger gewährt dem berechtigten Inhaber eines kostenpflichtigen Abonnements des eC im vertraglich vereinbarten Umfang Zugang zu seinen Leistungen. Die Inanspruchnahme dieser Leistungen durch eC-Inhaber wird vom Leistungsträger elektronisch registriert, was im Sinne dieses Vertrages als „Akzeptanz“ gilt.
Durch den Kauf eines kostenpflichtigen Abonnements des eC werden keine Verträge zwischen dem eC-Inhaber und den auf expelino dargestellten Leistungsträgern begründet. Der eC-Inhaber schließt einen Vertrag mit dem Leistungsträger vor oder während der Nutzung der angebotenen Leistungen direkt selbst ab. Leistungsträger sind dabei die Unternehmen, die ihre Leistungen auf expelino präsentieren.
2.2 Leistung des Leistungsträgers – „Rabattierter Eintritt“
2.2.1. Leistungsbeschreibung
„Rabattierter Eintritt“ bedeutet, dass dem berechtigten Inhaber eines kostenpflichtigen Abonnements des eC vom Leistungsträger ab der Live-Schaltung seines Profils auf der Plattform zu den gewöhnlichen Öffnungs- und Geschäftszeiten, falls nicht abweichende Geltungszeiten anderslautend schriftlich vereinbart, sowie den Allgemeinen Beförderungs- bzw. Geschäftsbedingungen die als eC-Leistungen gekennzeichneten Leistungen uneingeschränkt und in vollem Umfang zur Verfügung gestellt werden.
Der Rabatt gilt für Familien mit einem kostenpflichtigen Abonnement des eC und umfasst den Eintritt für Eltern und ihre Kinder zu dem vereinbarten, rabattierten Eintrittspreis. Der Rabatt gilt für Familien mit 1-2 Kindern oder 3-5 Kindern und wird auf alle Tickets der Familie angewendet.
Die Mindestrabatt-Höhe für den Eintrittspreis beträgt 10%. Änderungen der Rabatthöhe und Abweichungen von der Mindestrabatt-Höhe während der Vertragslaufzeit bedürfen einer schriftlichen Mitteilung und Zustimmung von expelino.
3. Pflichten der Vertragsparteien
3.1 Pflichten des Leistungsträgers
3.1.1 Bereitstellung und Aktualisierung von Bild- und Textmaterialien
Der Leistungsträger ist verpflichtet, expelino alle erforderlichen Informationen, einschließlich Bild- und Textmaterial, Öffnungszeiten und Eintrittspreisen, umgehend nach Vertragsschluss und auf Anfrage bereitzustellen. Diese Materialien sind expelino kostenlos zur Verfügung zu stellen, insbesondere zum Zwecke der Vermarktung auf der Internetseite und den Social-Media-Kanälen des eC.
Darüber hinaus verpflichtet sich der Leistungsträger, expelino unverzüglich über Änderungen an Preisen, Öffnungszeiten oder anderen relevanten Informationen zu informieren und aktualisiertes Material bereitzustellen, um die Richtigkeit der veröffentlichten Inhalte sicherzustellen.
expelino erhält vom Leistungsträger die uneingeschränkte Genehmigung, das bereitgestellte Bild- und Textmaterial kostenlos für alle Veröffentlichungen und Präsentationen im Zusammenhang mit der Produktion, Bewerbung und Vermarktung des eC zu nutzen. Das Material darf während der Vertragslaufzeit und darüber hinaus für bereits erstellte und öffentlich zugängliche Medieninhalte, wie Werbevideos oder andere Materialien, weiterhin verwendet werden.
3.1.2. Einschränkung der ausgeschriebenen Leistungen
Die Leistungsträger können die ausgeschriebenen Leistungen ganz oder teilweise, insbesondere zeitlich, einschränken. Als Gründe für Leistungseinschränkungen kommen insbesondere Witterungsbedingungen, behördliche Auflagen oder Anordnungen, Wartungsarbeiten und Reparaturen, Maßnahmen aus Gründen der Verkehrssicherheit, übermäßiger Andrang oder Überfüllung von Einrichtungen in Betracht. Darüber hinaus kann es aufgrund höherer Gewalt (hierzu zählen insbesondere, aber nicht abschließend: Krieg, Betriebsunterbrechungen, Naturkatastrophen, Verkehrsstörungen, Arbeitskämpfe und Epidemien/Pandemien) zu Einschränkungen und Ausfällen von Leistungen kommen. Ausschließliche Beschränkungen für den Besuch von Inhabern eines kostenpflichtigen Abonnements des eC sind unzulässig. Dies gilt für den Normalbetrieb ebenso wie für einen eingeschränkten Betrieb.
expelino schuldet die ausgeschriebenen Leistungen und Vergünstigungen nicht als eigene Leistungen. Insoweit erwirbt der Inhaber eines kostenpflichtigen Abonnements des eC mit dem Erwerb des Abonnements als Berechtigter eines Vertrages zugunsten Dritter einen unmittelbaren Anspruch gegen den jeweiligen Leistungsträger. Ausschließlich den Leistungsträger treffen alle vertraglichen und gesetzlichen Gewährleistungspflichten sowie die Haftung gegenüber dem Inhaber eines kostenpflichtigen Abonnements des eC im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der von ihm nach dem Leistungsverzeichnis zu erbringenden Leistungen und Vergünstigungen im Rahmen seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
3.1.3. Marketingaktivitäten
Der Leistungsträger verpflichtet sich, auf seiner Internetseite redaktionell auf den expelino Club (eC) und die eigene Teilnahme hinzuweisen. Dabei ist eine Verlinkung zur Internetseite des eC zwingend einzufügen. expelino stellt dem Leistungsträger unentgeltlich ausreichend Werbe- und Dekorationsmaterialien zur Verfügung. Der Leistungsträger setzt diese Materialien in angemessener Weise für Werbung und Informationszwecke ein, um den eC zu unterstützen. Dazu gehört insbesondere das gut sichtbare Aufstellen eines von expelino bereitgestellten Schildes mit QR-Code im Kassenbereich, damit Nutzer Rabattcodes vor Ort einlösen können.
3.1.4 Schulung des Personals des Leistungsträgers
Der Leistungsträger ist verpflichtet, sein Personal über die Kooperation mit der expelino Plattform, die angebotenen Deals sowie den Ablauf der Einlösung umfassend zu informieren und entsprechend zu schulen. Er stellt sicher, dass das Personal die Einlösung von Deals nicht unberechtigt verweigert, beispielsweise aufgrund fehlender Kenntnis der Kooperation, der Deals oder der Einlöseprozesse.
expelino stellt im Rahmen des Onboardings Schulungs- und Informationsmaterial zur Verfügung. Der Leistungsträger sorgt dafür, dass sein Personal dieses Material zur Kenntnis nimmt. Dies gilt auch für etwaige Aktualisierungen, die expelino während der Vertragslaufzeit bereitstellt, insbesondere bei Änderungen der Abläufe.
3.2 Pflichten von expelino
3.2.1 Bereitstellung der Plattform und App-Informationen
expelino verpflichtet sich, die Plattform und die dazugehörige App bereitzustellen, um dem Leistungsträger eine effektive Präsentation und Vermarktung seiner Angebote zu ermöglichen. Hierbei wird ausschließlich das vom Leistungsträger bereitgestellte Bild- und Informationsmaterial verwendet, um die Darstellung auf der Plattform, der Website sowie in den Social-Media-Kanälen von expelino zu gewährleisten.
Der Leistungsträger hat die Möglichkeit, Texte für die Darstellung seiner Angebote und Leistungen freizugeben und Änderungen vorzunehmen. Ebenso erhält der Leistungsträger das Recht, auf die Darstellung der für ihn relevanten Informationen in der expelino-App Einfluss zu nehmen. Der genaue Umfang und Ablauf dieser Anpassungen sowie der Freigabeprozess werden zwischen expelino und dem Leistungsträger abgestimmt und festgelegt.
3.2.2 Marketingaktivitäten
expelino nutzt das bereitgestellte Material für Präsentationen und Marketingzwecke auf der Plattform, der Website sowie den Social-Media-Kanälen. Alle Marketingaktivitäten basieren auf den vereinbarten Inhalten und erfolgen im Rahmen der abgestimmten Vorgaben.
4. Nutzungsrechte und Vertraulichkeit
4.1. Haftung für bereitstelltes Bild- und Textmaterial
Der Leistungsträger versichert, dass er Inhaber der Rechte, an dem von ihm zur Verfügung gestellten Bild- und Datenmaterial ist und steht dafür ein, dass eine Verwendung des Materials durch expelino nicht gegen die Rechte Dritter, das Urheberrechtsgesetz und sonstige gesetzliche Vorschriften verstößt. Soweit erforderlich, holt der Leistungsträger vor der Zurverfügungstellung die Zustimmung Dritter zu der Verwendung des Materials durch expelino ein. Wird expelino von einem Dritten in Bezug auf die vom Leistungsträger zur Verfügung gestellten Materialien in Anspruch genommen, ist der Leistungsträger verpflichtet, expelino unverzüglich alle zur Abwehr der Ansprüche notwendigen Informationen und Beweismittel zu übergeben und mitzuteilen, ob er die Ansprüche für berechtigt hält. Der Leistungsträger verpflichtet sich, expelino von allen Ansprüchen, die Dritte in Bezug auf die vom Leistungsträger zur Verfügung gestellten Materialien erheben, freizustellen und die aus der Inanspruchnahme entstehenden Kosten zu erstatten.
4.2 Vertraulichkeit
Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle Inhalte dieses Vertrages sowie sämtliche im Rahmen der Vertragsdurchführung erlangten Informationen vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung gilt insbesondere für Geschäftsgeheimnisse, technische, finanzielle und betriebswirtschaftliche Daten sowie für Informationen über die Geschäftsbeziehungen und -praktiken der anderen Partei.
Die Vertragsparteien dürfen vertrauliche Informationen nur dann an Dritte weitergeben, wenn dies zur Erfüllung des Vertragszwecks erforderlich ist und der Dritte ebenfalls zur Vertraulichkeit verpflichtet wird. Die Vertraulichkeitsverpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertrages bestehen.
5. Inkrafttreten, Vertragsdauer und Kündigung
Die expelino Club-Mitgliedschaft wird vom Leistungsträger ab dem jeweiligen Eintritts- bzw. Bestätigungsdatum für die Teilnahme als Zutrittsberechtigung akzeptiert. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Kündigung des Vertrages kann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines jeden Monats erfolgen und bedarf der Schriftform.
5.1 Außerordentliche Kündigung
Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiderseits vorbehalten.
6. Haftung
6.1 Allgemeine Haftung der Vertragspartner
Die Haftung der Vertragspartner wird vertraglich auf Schadenersatz in den Fällen vorsätzlichen und grob fahrlässigen Handelns beschränkt. Dies gilt insbesondere für Schäden, die durch die Bereitstellung und Integration von Software und Webmaterialien durch expelino beim Leistungsträger entstehen.
Ausgenommen von dem vorstehenden Haftungsausschluss ist eine Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung eines Vertragspartners oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen eines Vertragspartners beruhen sowie eine Haftung für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines Vertragspartners oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen eines Vertragspartners beruhen.
6.2 Haftung für die Einhaltung vertraglicher Rabatte
Der Leistungsträger verpflichtet sich, die im Vertrag vereinbarten Rabatte auf Eintrittspreise und Leistungen für berechtigte eC-Inhaber während der gesamten Vertragslaufzeit ordnungsgemäß zu gewähren. Sollte der Leistungsträger die vereinbarten Rabatte nicht einhalten oder diese ohne schriftliche Zustimmung von expelino ändern, haftet er gegenüber expelino für alle daraus entstehenden Schäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Ansprüche von eC-Inhabern, entgangene Einnahmen oder Reputationsschäden.
expelino ist in solchen Fällen berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 1.000 EUR pro nachgewiesenen Verstoß zu verlangen. Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz bleiben hiervon unberührt. Der Leistungsträger stellt expelino von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Nichterfüllung oder unzulässigen Änderung der Rabattvereinbarung entstehen.
7. Vertragsänderungen
Sämtliche Änderungen und Nebenabsprachen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt insbesondere auch für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis. Etwaige weitergehende gesetzliche Formvorschriften bleiben unberührt. Mündliche Nebenabreden sind nicht erfolgt.
8. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam oder aus Rechtsgründen nicht durchführbar sein oder werden oder sollte es sich herausstellen, dass der Vertrag eine ergänzungsbedürftige Regelungslücke enthält, so wird die Gültigkeit der übrigen Vereinbarungen hierdurch nicht berührt.
Unwirksame Bestimmungen und Lücken dieses Vertrags sollen nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) in der Weise ersetzt werden, dass der mit der betreffenden Bestimmung angestrebte wirtschaftliche Zweck erreicht wird. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, hierzu alle erforderlichen Willenserklärungen abzugeben.
Dies gilt auch hinsichtlich wesentlicher Vertragsbestandteile, so dass dieser Vertrag nicht vollständig unwirksam sein kann.
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Gerichtsstand
Gerichtsstand ist der Sitz von expelino, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
9. einbezogene Anlagen
Ergänzend gelten die AGB zum eC in der jeweils aktuellen Fassung.
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